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Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Ausbildungsstart

Herzlichen Glückwunsch an alle neuen Auszubildenden und dual Studierenden in den Betrieben

03.08.2023 | Ab dieser Woche startet für viele junge Menschen das neue Ausbildungsjahr bzw. ihr duales Studium in den Betrieben. Neue Aufgaben, neue Kolleg*innen, neue Schule. Viel Neues das Fragen aufwerfen kann. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt und werden in den Begrüßungsrunden in den Betrieben und während der gesamten Ausbildungszeit allen Neuen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Vorab ein paar der wichtigsten Fragen und Antworten:

Was ist beim Ausbildungsvertrag zu beachten?

Der Ausbildungsvertrag muss noch vor Beginn der Ausbildung schriftlich geschlossen werden. Er wird von dem/der Auszubildenden und dem /der Ausbilder*in unterschrieben und muss, falls der oder die Auszubildende nicht volljährig ist, zusätzlich von den gesetzlichen Vertretern, in der Regel also den Eltern unterzeichnet werden. Betrieb und Auszubildende bekommen je ein Exemplar. Im Ausbildungsvertrag sind wichtige Punkte geregelt, wie z.B. die sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung, der Ausbildungsort und die Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte, aber auch die Dauer der täglichen Arbeitszeit und der Probezeit sowie die Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung. Hier sind auch die Voraussetzungen beschrieben, unter denen der Vertrag gekündigt werden kann sowie ein allgemeiner Hinweis auf die gegebenenfalls geltenden Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen.

Was heißt Probezeit?

Die Probezeit dauert ein bis maximal vier Monate und dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Während dieser Zeit können sowohl Auszubildende als auch der Betrieb von heute auf morgen und ohne Begründung das Ausbildungsverhältnis kündigen. Die Kündigung muss aber schriftlich erfolgen.

Können Azubis den Ausbildungsplatz wechseln?

Azubis können kündigen oder einen Aufhebungsvertrag mit dem Betrieb vereinbaren und ihre Ausbildung in einem anderen Betrieb fortsetzen. Wenn der bisherige Betrieb aber nicht einverstanden ist, brauchen Auszubildende einen gravierenden Grund für eine fristlose Kündigung.

Wann sind Tätigkeiten ausbildungsfremd?

Werden Auszubildende angewiesen, Aufgaben zu erledigen, die nicht im Ausbildungsrahmenplan vermerkt sind, spricht man von ausbildungsfremden Tätigkeiten. Von Erledigungen privater Art für den Chef oder die Chefin, über Botengänge und Aufräumarbeiten bis hin zu regelmäßigen Putzdiensten: All das darf Auszubildenden nicht zugemutet werden, genauso Urlaubs- und Krankheitsvertretungen für andere Angestellte des Betriebs oder Arbeiten, die Auszubildenden aufgrund ihrer körperlichen Voraussetzungen nicht zumutbar sind. Ausbildungsfremde Tätigkeiten unterscheiden sich von Beruf zu Beruf. Die Betriebe haben die Pflicht die Auszubildenden entsprechend dem Ausbildungsrahmenplan und des betrieblichen Ausbildungsplans aktiv auszubilden. Ausbildungsfremde Tätigkeiten wie Putzen oder endlose Routinetätigkeiten haben in der Ausbildung nichts zu suchen und stellen nach § 102 Berufsbildungsgesetz eine Ordnungswidrigkeit dar.

Ist man in der Ausbildung vor gesundheitlichen Gefahren geschützt?

Der ausbildende Betrieb muss die körperliche und seelische Unversehrtheit der Auszubildenden während der gesamten Ausbildung gewährleisten. Der Arbeitsschutz wird über das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) geregelt. Im Falle von minderjährigen Auszubildenden tritt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) hinzu. Im Rahmen des Arbeitsschutzes muss unbedingt eine allgemeine Erstunterweisung zu Beginn der Ausbildung erfolgen.

Müssen Azubis Überstunden machen?

Überstunden sind in der Ausbildung eigentlich nicht vorgesehen, da die Azubis im Betrieb ihren Beruf erlernen sollen. Dazu reicht die vertraglich festgelegte Ausbildungszeit aus. Wenn doch einmal Überstunden geleistet werden, gilt es die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Arbeitszeitgesetzes einzuhalten. Alle Überstunden müssen der oder dem Azubi bezahlt oder in Freizeit ausgeglichen werden.

Was ist mit Urlaub?

Wie viel Urlaub Azubis pro Jahr zusteht, ist im Ausbildungsvertrag festgehalten. Tarifvertraglich bezahlte Auszubildende haben mehr Urlaubstage, als gesetzlich festgelegt ist. Auszubildende dürfen ihren Jahresurlaub im laufenden Kalenderjahr nehmen, mindestens zwei Wochen des Urlaubs müssen am Stück gewährt werden.

Wieviel Ausbildungsvergütung steht Azubis zu?

Die Ausbildungsvergütung ist für Azubis in der Metall- und Elektro-, Stahl-, Holz- und Textilindustrie sowie im Handwerk in Tarifverträgen vereinbart. Wo kein Tarifvertrag Anwendung findet, gilt die von den Gewerkschaften erkämpfte Mindestausbildungsvergütung. Sie beträgt im ersten Ausbildungsjahr 80 Prozent der branchenüblichen tariflichen Vergütung. Das gilt auch für Auszubildende in einer staatlich geförderten außerbetrieblichen Ausbildung.

Wichtig: Gewerkschaftsmitglied werden und die Vergütung im Ausbildungsvertrag von der IG Metall checken lassen.

Wohin kann ich mich wenden bei Fragen?

Die IG Metall Ennepe-Ruhr-Wupper steht allen Auszubildenden mit Rat und Tat zur Seite. Einfach hier melden: 02332/7896-0 oder ennepe-ruhr-wupperdon't want spam(at)igmetall.de.

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